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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma alphacaps
GmbH erfolgen ausschließlich auf Grund dieser
Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für zukünftige
Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht ausdrücklich
vereinbart werden. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufs-
Zahlungs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen erkennen
wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich
ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1) Die Angebote der Firma alphacaps GmbH sind freibleibend
und unverbindlich. Bestellungen sind für uns nur verbindlich,
soweit wir diese bestätigen oder durch Übersendung der
angeforderten Ware nachkommen.
Mündliche Nebenabreden sind nur nach schriftlicher Bestätigung
verbindlich.
2) Die Vertriebsangestellten, insbesondere die
Außendienstmitarbeiter, der Firma alphacaps GmbH sind nicht
befugt mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche
Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen
Vertrages hinausgehen.
§ 3 Preise
Es gelten die am Vertragstage gültigen Listenpreise, sofern
keinerlei anderweitigen Absprachen schriftlich getroffen wurden.
Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart,
einschließlich der Verpackung zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer in Euro. Wir behalten uns Preisanpassungen wegen
Verteuerung der Material-, Herstellungs- und Transportkosten
sowie wegen Lohnerhöhungen und eventuelle Erhöhungen
öffentlicher Abgaben vor.
§ 4 Lieferungen
1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder
unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der
Schriftform.
2) Die Lieferungen erfolgen zu unseren Verpackungsbedingungen und
„ab Werk", wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt
und auf Grund von Ereignissen, die der Firma alphacaps GmbH die
Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu
gehören insbesondere Streik, Aussperrungen, behördliche
Anordnungen usw. auch wenn sie bei Lieferanten der Firma
alphacaps GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die
Firma alphacaps GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Terminen
und Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma
alphacaps GmbH, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der
Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben
oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise
vom Vertrag zurückzutreten.
4) Wenn die Behinderung länger als 4 Wochen dauert, ist der
Vertragspartner nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt,
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag
zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die
Firma alphacaps GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der
Vertragspartner hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.
Auf die vorgenannten Umstände kann sich die Firma alphacaps GmbH
nur berufen, wenn sie den Vertragspartner unverzüglich
benachrichtigt.
5) Jede Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die bestellte
Ware das Auslieferungslager verlässt oder dem Käufer zur
Verfügung gestellt worden ist. Transportschäden sind
unverzüglich bei uns anzuzeigen. Sollte eine Spedition mit der
Versendung beauftragt sein, so muss der eingetretene Schaden im
Frachtbrief vermerkt sein. Bei Bahntransporten muss eine
bahnamtliche Bescheinigung verlangt und unverzüglich eingereicht
werden. In jedem Falle sind bei Transportschäden die jeweiligen
Bestimmungen des Spediteurs zu beachten und die Schäden auch
diesem gegenüber geltend zu machen.
6) Die Firma alphacaps GmbH ist jederzeit zu Teillieferungen oder
Teilleistungen berechtigt.
7) Mehr- oder Minderlieferungen von 10% der Vertragsmenge sind
zulässig.
8) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der
Firma alphacaps GmbH setzt die ordnungsgemäße und rechtzeitige
Erfüllung der Pflichten des Vertragspartners voraus.
§ 5 Gewährleistung
1) Proben und Muster gelten als Durchschnittsqualität;
Beschreibungen und Abbildungen unserer Produkte sind nur dann
verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart
sind.
2) Mängel, die bei sachgemäßer Prüfung ohne weiteres
feststellbar sind, müssen innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der
Ware gerügt werden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach
deren Feststellung anzuzeigen.
3) Beanstandete Ware ist durch den Käufer bis zu unserer
endgültigen Entscheidung über die Ablehnung oder Anerkennung
von Gewährleistungspflichten aufzubewahren und darf nur mit
unserer Zustimmung zurückgesandt werden. Der Käufer hat uns in
jedem Fall die Begutachtung diese Ware zu ermöglichen. Unsere
Gewährleistungsverpflichtung erstreckt sich nach unserer Wahl
auf Gutschrift, Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder
Nachbesserung.
4) Die Kosten jeglicher, vom Vertragspartner in Auftrag gegebenen
Analysen werden von uns nicht übernommen. Die
lebensmittelrechtlich richtige Bezeichnung beim Verkauf der Ware
ist - unabhängig von unserer Produktbezeichnung, Aufgabe des
Vertragspartners.
5) Die vorstehend geregelten Gewährleistungsansprüche enthalten
abschließend die Gewährleistung für die Produkte und
schließen sonstige Ansprüche jeglicher Art aus, insbesondere
für Mangelfolgeschäden. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen
oder beschränkt ist, gilt dies nicht in Fällen grober
Fahrlässigkeit und vorsätzlichen Handelns unsererseits bzw.
unserer Mitarbeiter.
6) Sämtliche Gewährleistungsansprüche, auch aufgrund
versteckter Mängel, verjähren, wenn sie nicht innerhalb von
einem Jahr gegenüber der Firma alphacaps GmbH schriftlich
geltend gemacht werden.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1) Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum der Firma
alphacaps GmbH, bis der Vertragspartner sämtliche Forderungen,
insbesondere Forderungen aus noch laufenden Wechseln und Schecks
sowie die Forderungen aus dem jeweiligen Saldo der
Geschäftsbeziehung mit der Firma alphacaps GmbH beglichen hat.
2) Be- und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten
Ware erfolgt für die Firma alphacaps GmbH als Hersteller im
Sinne des § 950 BGB, ohne das die Firma alphacaps GmbH dadurch
verpflichtet wird. Bei einer Verarbeitung mit anderen, nicht der
Firma alphacaps GmbH gehörenden oder von ihr gelieferten Waren
durch den Kunden steht der Firma alphacaps GmbH das Miteigentum
an der neuen Sache zu und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes
der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zum Rechnungswert
der verarbeiteten Waren. Gleiches gilt im Falle der Vermischung.
3) Sollte das Vorbehaltseigentum durch Verbindung, Verarbeitung
oder Vermischung erlöschen, so tritt der Kunde bereits jetzt die
ihm zustehenden Rechte an dem neuen Bestand oder der neuen Sache
in der Höhe des jeweiligen Rechnungswertes der unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren an die Firma alphacaps GmbH
ab. Der Vertragspartner verwahrt den neuen Bestand oder die neue
Sache unentgeltlich für die Firma alphacaps GmbH. Die
entstehenden Miteigentumsrechte sollen ebenfalls als
Vorbehaltseigentum für die Firma alphacaps GmbH gelten.
4) Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im
gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, solange er
sich mit den Leistungen an die Firma alphacaps GmbH nicht in
Verzug befindet. Der Vertragspartner ist verpflichtet mit seinen
Kunden einen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren. Die Forderung des
Vertragspartners aus der Weiterveräußerung gilt schon jetzt in
Höhe des auf die Eigentumsvorbehaltsware entfallenden Kaufpreis
als an die Firma alphacaps GmbH abgetreten. Die Firma alphacaps
GmbH nimmt diese Abtretung bereits heute an. Der
Eigentumsvorbehalt erlischt im Falle der Weiterveräußerung oder
mit der Zahlung des vollständigen Kaufpreises an die Firma
alphacaps GmbH. Sollte der Vertragspartner mit seinen Kunden eine
Kontokorrentabrede treffen oder getroffen haben, die dazu führt,
dass die Forderung aus der Weiterveräußerung nicht unmittelbar
auf die Firma alphacaps GmbH übergeht, so gilt die Forderung aus
dem Kontokorrentverhältnis gegen den Abnehmer des
Vertragspartners schon jetzt als an die Firma alphacaps GmbH
abgetreten. Die Firma alphacaps GmbH nimmt wiederum diese
Abtretung hiermit an. Sämtliche Forderungen des Vertragspartners
aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltware, die auf Grund
dieser Bedingungen an die Firma alphacaps GmbH abgetreten wurden,
dienen in demselben Umfang zur Sicherung der Forderungen, wie die
Vorbehaltsware selbst.
5) Der Vertragspartner ist zur Einziehung der Forderungen aus dem
Weiterverkauf trotzdem ermächtigt. Die dem Vertragspartner von
der Firma alphacaps GmbH erteilte Einziehungsbefugnis bleibt von
der Einzugsermächtigung der Vertragspartners unberührt. Die
Firma alphacaps GmbH wird aber selbst die Forderungen nicht
einziehen, solange der Vertragspartner seinen
Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen
der Firma alphacaps GmbH hat der Vertragspartner die Schuldner
der abgetretenen Forderung mitzuteilen und diesen die Abtretung
anzuzeigen. Der Vertragspartner hat die Firma alphacaps GmbH
unverzüglich davon in Kenntnis zu setzten, wenn
Zwangsvollstreckungen in das Vorbehaltseigentum ausgebracht
werden.
6) Sollte der Vertragspartner infolge von Beschädigung,
Minderung, Verlust oder anderweitigem Untergang der
Vorbehaltsware Ansprüche gegen den Versicherer oder sonstige
Dritte erwerben, so werden diese Ansprüche mit allen
Nebenrechten im Umfang des Wertes der Vorbehaltsware im
Lieferzeitpunkt schon jetzt an die Firma alphacaps GmbH
abgetreten, die die Abtretung hiermit annimmt.
7) Der Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, das er mit
der vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsverbindung ohne weiteres erlischt. In diesem Zeitpunkt
geht das Eigentum an die Vorbehaltsware auf den Vertragspartner
über und die abgetretenen Forderungen stehen ebenfalls dem
Vertragspartner zu.
8) Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um
mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Vertragspartners
insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
§ 7 Zahlungsbedingungen
1) Die Rechnungsbeträge sind innerhalb des auf der Rechnung
ausgewiesenen Zahlungsziels, in der Rechnungswährung oder im
Gegenwert in Euro gemäß offiziellen Umrechnungskurs ohne Abzug
fällig. Beanstandungen der Rechnung sind unverzüglich
schriftlich mitzuteilen, spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum
gilt die Rechnung als anerkannt.
2) Ein Leistungsverweigerungsrecht des Vertragspartners wird im
Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ausgeschlossen. Eine Aufrechnung
durch den Vertragspartner ist nur zulässig, soweit seine
Gegenforderung durch die Firma alphacaps GmbH schriftlich
anerkannt wird oder rechtskräftig festgestellt wurde.
3) Wird die Rechnung nicht beglichen, ist die Firma alphacaps
GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe der von ihr an ihre Bank zu
entrichtenden Sollzinsen, zumindest aber in gesetzlicher Höhe zu
verlangen.
4) Die Firma alphacaps GmbH ist berechtigt, trotz eventuell
anderslautender Bestimmungen des Vertragspartners Zahlungen
zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen; in diesem Fall
wird die Firma alphacaps GmbH den Vertragspartner unverzüglich
über Art und Höhe der erfolgten Verrechnung informieren.
5) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma
alphacaps GmbH über den Betrag verfügen kann, Schecks und
Wechsel werden ausschließlich erfüllungshalber angenommen.
6) Befindet sich der Vertragspartner gegenüber der Firma
alphacaps GmbH mit Zahlungsverpflichtungen um mehr als 7 Tage im
Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
§ 8 Abtretung
Uns gegenüber bestehende Forderungen dürfen nur mit
vorheriger schriftlicher Zustimmung unsererseits abgetreten
werden.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. Gerichtsstand
ist der Sitz der Firma.
§ 10 Schlussbestimmungen
1) Die Durchführung des Vertrages sowie seine rechtliche
Bewertung unterliegt dem deutschen Recht, unabhängig, ob der
Vertrag im In- oder Ausland abgeschlossen wurde. In jedem Fall
gilt unter Ausschluss ausländischen Rechtes und Rechtes der
europäischen Union nur deutsches Recht.
2) Bei Export der Waren der Firma durch den Vertragspartner in
Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland übernimmt die
Firma alphacaps GmbH keine Haftung, falls durch die Erzeugnisse
der Firma alphacaps GmbH Schutzrechte Dritter verletzt werden.
Der Vertragspartner ist zum Ersatz desjenigen Schadens
verpflichtet, der von der Firma alphacaps GmbH durch die Ausfuhr
von Waren verursacht wird, die die Firma alphacaps GmbH nicht
ausdrücklich zum Zwecke des Exports geliefert hat.
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