Nachhaltigkeitskodex

Version 1 vom 01.07.2024

Inhaltsverzeichnis

1   Geltungsbereich. 2

2   Soziale Verantwortung. 2

2.1               Arbeitsrahmenbedingungen. 2

2.1.1        Verbot der Kinderarbeit 2

2.1.2        Ausschluss von Zwangsarbeit 2

2.1.3        Diskriminierungsverbot 3

2.1.4        Entlohnung. 3

2.1.5        Arbeitszeiten. 3

2.1.6        Disziplinarmaßnahmen. 3

2.2              Arbeiter/innen-rechte. 3

2.2.1        Arbeitsverträge. 3

2.2.2        Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektiv-Verhandlungen. 4

2.2.3        Gesundheit und Sicherheit 4

2.2.4        Beschwerde-Mechanismen. 4

2.2.5        Information. 4

2.2.6        Kontrolle. 4

3   Geschäftliche Verpflichtungen. 5

3.1               Anti – Korruption. 5

3.2              Freier Wettbewerb. 5

3.3                Geistiges Eigentum (Schutz geistigen Eigentums) 5

3.4              Finanzielle Compliance. 5

3.5               Internationale Handelsgesetze. 5

3.6               Landrechte. 5

4   Ökologische Verantwortung. 5

4.1              Ressourcen-Schutz. 6

4.2              Inhaltsstoffe / Materialien. 6

4.4              Verpackungen. 6

4.5              Biodiversität 7

4.6              Tierwohl 7

4.7              Klimaschutz. 7

5   Management 8

6   Umsetzung der Anforderungen. 8

 

 

1 Geltungsbereich

Dieser Nachhaltigkeitskodex ist die Grundlage der gemeinsamen Geschäftsbeziehung. Er gilt für unsere direkten Geschäftspartner/innen sowie für die von dem direkten Geschäftspartner/in beauftragten Subunternehmen, die an der Produktion von Produkten für alphacaps beteiligt sind, sowie für alle Glieder der Produktions- und Lieferkette. Die Geschäftspartner/innen sichern die Einhaltung und Überwachung der Grundsätze des Nachhaltigkeitskodex über die gesamte Liefer- und Produktionskette zu.

 

2 Soziale Verantwortung

In den Produktionsstätten gelten die nationalen Gesetze und international verbindlichen Vorgaben sowie nationalen und internationalen industriellen Standards. Zudem haben die dort bestehenden Produktions- und Arbeitsbedingungen im Einklang mit den ILO Konventionen, dem UN Global Compact, den OECD-Richtlinien sowie der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen zu stehen. Dabei sind die jeweils strengsten Anforderungen einzuhalten.

 

Sofern Produkte oder Vorprodukte außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (einschließlich der Schweiz) hergestellt werden, haben unsere Geschäftspartner/innen zusätzlich sowohl für sich als auch für alle vor ihnen in der Liefer- und Produktionskette stehenden für die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums bzw. der Schweiz liegenden Standorte  ein aktuelles Sozialstandardzertifikat mindestens nach dem Standard SA 8000 oder eines vergleichbaren Standards - jeweils ausgestellt von einem anerkannten und unabhängigen Zertifizierungsinstitut - alphacaps auf Verlangen vorzulegen. Als vergleichbare Standards gelten insbesondere BSCI oder Sedex.

 

Die Einhaltung der Inhalte aus Ziffer 2.2.1 bis 2.2.6 dieses Nachhaltigkeitskodex darf nicht durch arbeitsvertragliche Vereinbarungen oder vergleichbare Maßnahmen umgangen werden. Insbesondere sind die folgenden Arbeitsrahmenbedingungen und Arbeiter/innen-rechte zu gewährleisten.

 

 

2.1  Arbeitsrahmenbedingungen

 

2.1.1      Verbot der Kinderarbeit

Ausbeuterische Arbeit, insbesondere Kinderarbeit lehnen wir strikt ab. Das Mindestalter für die Zulassung zur Arbeit darf nicht unter dem Alter der Beendigung der Schulpflicht und auf keinen Fall unter 15 Jahren liegen. Insbesondere dürfen Jugendliche keinen gefährlichen, unsicheren und gesundheitsschädigenden Situationen ausgesetzt werden.

 

Im Falle eines Verstoßes sind durch den/die Geschäftspartner/in unverzüglich geeignete Abhilfe­ Maßnahmen durchzuführen und zu dokumentieren. Diese Abhilfe-Maßnahmen haben auch zur Rehabilitation und sozialen Eingliederung der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu dienen und diesen einen allgemeinen Schulabschluss nach innerstaatlichen Normen zu ermöglichen.

 

2.1.2 Ausschluss von Zwangsarbeit

Zwangsarbeit und Sklaverei sind in jeglicher Form verboten. Keine Mitarbeitenden dürfen mit Gewalt, Androhungen von Gewalt oder durch Einschüchterung zur Arbeit gezwungen werden. Jede Beschäftigung hat freiwillig zu erfolgen.

Gefängnisarbeit wird, es sei denn sie erfolgt ohne Zwang, abgelehnt.

 

 

2.1.3 Diskriminierungsverbot

Diskriminierungen sind verboten. Dazu zählen Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, ethnischer Herkunft, Kaste, Nationalität, Behinderung, Familienstand, sexueller Orientierung, der politischen Meinung, der Mitgliedschaft in einer Arbeiterorganisation und Gewerkschaft oder anderer persönlicher Merkmale (z.B. Hautfarbe). Die Entscheidungen der Geschäftspartner/innen über Anstellung, Lohn, Sozialleistung, Fortbildungsmaßnahmen, Arbeitszuteilung, Beförderung und Kündigung dürfen einzig auf Grundlage der Fähigkeiten der Mitarbeitenden ggf. unter Berücksichtigung des Ausgleichs sozialer Unterschiede beruhen.

 

 

2.1.4 Entlohnung

Die Löhne dürfen keinesfalls die örtlichen Mindestlöhne unterschreiten. Die Grundlöhne müssen zudem die Lebenshaltungskosten decken und zusätzlich den Mitarbeitenden einen Teil zur freien Verfügung belassen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen sind einzuhalten. Eine gleiche Entlohnung für Männer und Frauen für gleichwertige Arbeiten ist zu gewährleisten. Gehaltsabzüge als Disziplinarmaßnahme sind nicht gestattet. Die Auszahlung des Lohnes hat in einer für die Beschäftigten praktischen Weise zu erfolgen. Die Beschäftigten sind regelmäßig in für sie verständlicher Form über die Zusammensetzung ihrer Vergütung zu informieren. Unsere Geschäftspartner/innen sind sich Ihrer sozialen Verantwortung bewusst und heben kontinuierlich den Lebensstandard ihrer Mitarbeitenden durch das Lohngefüge, Sozialleistungen und Fürsorgeprogramme an, um insgesamt die Lebensqualität zu erhöhen.

 

 

2.1.5 Arbeitszeiten

Arbeitszeiten haben geltendem Recht und industriellen Standards zu entsprechen, je nachdem, welche der Vorschriften strenger sind. Auf keinen Fall darf von Beschäftigten gefordert werden, regelmäßig mehr als 48 Stunden pro Woche zu arbeiten. Überstunden müssen freiwillig geleistet werden, dürfen zwölf Stunden pro Woche nicht überschreiten und dürfen nicht regelmäßig gefordert werden. Sämtliche Überstunden sind mit Zulagen und/oder in Zeit gemäß gesetzlichen oder industriellen Standards auszugleichen. Überstunden ohne angemessenen Lohn- oder Zeitausgleich sind verboten. Beschäftigten steht mindestens ein freier Tag nach sechs aufeinander folgenden Arbeitstagen zu.

 

 

2.1.6 Disziplinarmaßnahmen

Beschäftigte sind mit Respekt und Würde zu behandeln. Jegliche Form der körperlichen, psychologischen, sexuellen oder verbalen Belästigung und des Missbrauchs, sowie jegliche andere Formen der Einschüchterung sind verboten. Disziplinarmaßnahmen dürfen nur in Einklang mit nationalen Gesetzen und international anerkannten Menschenrechten erfolgen.

 

 

2.2  Arbeiter/innen-rechte

2.2.1 Arbeitsverträge

Ein Arbeitsvertrag ist den Beschäftigten in schriftlicher Form auszuhändigen (der Arbeitsvertrag muss mindestens enthalten: Name, Geburtsdatum, -ort, Heimatanschrift, Beginn der Beschäftigung, Dauer des Arbeitsvertrags, Arbeitsstunden, Inhalt der Arbeit, Gehalt und Vergütung, Urlaubsanspruch, Kündigungsbedingungen, Unterschrift von Beschäftigtem und Arbeitgeber/in). Im Fall von Kontraktarbeit hat der/die Geschäftspartner/in dafür zu sorgen, dass der/die Vertragspartner/in die o.g. Vorgaben erfüllt.

 

2.2.2 Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektiv-Verhandlungen

Arbeitnehmenden Vertretungen und Gewerkschaften ihrer Wahl dürfen die Beschäftigten selbst gründen oder ihnen beitreten. Das Recht auf Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektiv-Verhandlungen (z. B. Tarifverhandlungen) ist anzuerkennen und zu wahren. Ein effektiver Informationsaustausch der Mitarbeitenden und ihrer Vertreter/innen muss sichergestellt werden.

 

2.2.3 Gesundheit und Sicherheit

Die Sicherheit der Beschäftigten ist durch den/die Geschäftspartner/in sicherzustellen. Ein sicheres und hygienisches Arbeitsumfeld muss bereitgestellt werden. Der Arbeitsplatz darf die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in keiner Weise gefährden. Es sind regelmäßig Arbeitssicherheitsübungen durchzuführen und Maßnahmen zu treffen, die Unfälle bei der Beschäftigung und Berufskrankheiten vermeiden. Dazu gehören auch Schutz vor Feuer und giftigen Substanzen. Beleuchtungs-, Belüftungs- und Heizungsanlagen müssen ausreichend vorhanden sein und je nach Bedarf genutzt werden. Es sind saubere Toiletten und der Zugang zu Trinkwasser in ausreichender Menge bereitzustellen. Werden Schlafräume gestellt, müssen auch hier hygienische und sichere Bedingungen herrschen.

 

2.2.4 Beschwerde-Mechanismen

Die Geschäftspartner/innen haben auf Betriebsebene über die gesamte Liefer- und Produktionskette hinweg für die Einrichtung wirksamer Beschwerde-Mechanismen für Einzelpersonen und Gemeinschaften, die von negativen Auswirkungen betroffen sein können, zu sorgen. Beschäftigte, die eine Beschwerde basierend auf diesem Kodex und/oder geltenden nationalem/ internationalem Recht erheben, dürfen keiner Form von Disziplinar- oder Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt werden.

 

2.2.5 Information

Die den Vorgaben dieser Ziffer 2 zugrundeliegenden Prinzipien sind in allen Geschäftsstellen/Produktionsstätten der Geschäftspartner/innen in der jeweiligen Landessprache frei zugänglich und gut sichtbar auszuhängen. Bei Analphabetismus müssen diese Prinzipien mündlich erläutert werden.

 

2.2.6 Kontrolle

Die Geschäftspartner/innen sind dazu verpflichtet, über die gesamte Liefer- und Produktionskette hinweg in den Produktionsstätten Kontrollen zur Sicherstellung der Vorgaben aus Ziffer 2 dieses Nachhaltigkeitskodex durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Zudem behält sich alphacaps vor, in Absprache mit dem Produktionsbetrieb eigene Kontrollen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Die Möglichkeit hierzu haben die Geschäftspartner/innen sicherzustellen. Eine Prüfung der Einhaltung der Vorgaben aus Ziffer 2 dieses Nachhaltigkeitskodex kann dabei auch in Verbindung mit einem Betriebsaudit durch ein von alphacaps vorgegebenes und/oder beauftragtes anerkanntes und unabhängiges Prüfinstitut oder durch eine/n von alphacaps beauftragte/n unabhängige/n externe/n Auditor/in erfolgen.

 

Bei Hinweisen auf Verstöße gegen die Vorgaben aus Ziffer 2 dieses Nachhaltigkeitskodex ist der/die Industriepartner/in verpflichtet, sofort Maßnahmen zur Abhilfe einzuleiten. Zudem gelten solche Verstöße als Abweichung der Ist- von der Soll-Beschaffenheit der Produkte von alphacaps. Wiederholte Verstöße oder sonstige Verstöße, die den guten Ruf und das positive Image von alphacaps merklich beeinträchtigen können, berechtigen alphacaps außerdem, die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung als für alphacaps in Teilen oder insgesamt als nicht mehr zumutbar einzustufen.

3 Geschäftliche Verpflichtungen

3.1 Anti – Korruption

Jede Form oder Versuch von Erpressung oder Bestechung, sowie andere illegale Praktiken, sind verboten. Das Lieferunternehmen darf Bestechungsgelder weder direkt noch indirekt anbieten, versprechen, garantieren oder fordern, um Geschäfte oder andere nicht faire Vorteile zu erlangen.

 

3.2 Freier Wettbewerb

Das Lieferunternehmen muss die geltenden Wettbewerbs-/Kartellgesetze einhalten. Insbesondere darf das Lieferantenunternehmen keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen mit Wettbewerber/innen oder Geschäftspartner/innen treffen. Sofern das Lieferantenunterhemen eine marktbeherrschende Stellung einnimmt, darf diese Stellung nicht missbraucht werden.

 

3.3 Geistiges Eigentum (Schutz geistigen Eigentums)

Das Lieferunternehmen respektiert alle geistigen Eigentumsrechte Dritter.

 

3.4 Finanzielle Compliance

Geldwäsche: Das Lieferunternehmen unterhält Geschäftsbeziehungen mit Geschäftspartner/innen mit angemessener Integrität. Das Lieferunternehmen muss sicherstellen, dass die gesetzlich geltenden Geldwäschebestimmungen nicht verletzt werden.

Steuern: Das Lieferunternehmen muss die geltenden Steuergesetze einhalten und darf sich nicht an künstlichen Geschäftspraktiken oder Transaktionen beteiligen, die ausschließlich zu Steuerhinterziehungszwecken eingerichtet wurden.

 

3.5 Internationale Handelsgesetze

Das Lieferunternehmen hat die jeweiligen zollrechtlichen Ein– und Ausfuhrgesetze und -bestimmungen einzuhalten, die für jegliche Geschäftsbeziehungen gelten. Das Lieferunternehmen wird geltende internationale Sanktionen und Exportkontrollbeschränkungen in Bezug auf die Terrorismusbekämpfung einhalten. (siehe allgemeine Geschäftsbedingungen der alphacaps GmbH)

 

3.6 Landrechte

Der/Die Geschäftspartner/in achtet die vorherrschenden Landrechte und unterlässt jede widerrechtliche Zwangsräumung und jeden widerrechtlichen Entzug von Land, Wäldern und Gewässern, deren Nutzung die Lebensgrundlage einer oder mehrerer Personen sichert, insbesondere beim Erwerb oder bei der Bebauung.

 

4 Ökologische Verantwortung

Der Schutz von Natur und Umwelt ist ein integraler Bestandteil unserer Geschäftspraxis. Die Geschäftspartner/innen haben die jeweils geltenden Umweltnormen einzuhalten und sich zusätzlich, gemäß den Grundsätzen für eine nachhaltige Entwicklung der Rio Deklaration von 1992 um eine kontinuierliche Verminderung und Vermeidung von Umweltbelastungen sowie eine ständige Verbesserung der Umweltschutzmaßnahmen zu bemühen. Geltende Verfahren und Standards für die Abfallbewirtschaftung, den Umgang mit Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffen sowie deren Entsorgung als auch für Emissionen und die Abwasserbehandlung sind einzuhalten. Eine umwelt- und sozialverträgliche Produktion soll gefördert werden.

In allen Phasen der Wertschöpfungskette wird ein verantwortungsvoller und effizienter Umgang mit Ressourcen vorausgesetzt. Der Ressourcen-Verbrauch soll kontinuierlich weiter optimiert werden.

Sofern Produkte oder Vorprodukte außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (einschließlich der Schweiz) hergestellt werden, haben unsere Geschäftspartner/innen zusätzlich sowohl für sich als auch für alle vor ihnen in der Liefer- und Produktionskette stehenden für die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums bzw. der Schweiz  liegenden Standorte ein aktuelles Umweltzertifikat mindestens nach dem Standard der DIN ISO EN 14001 oder eines vergleichbaren Standards - jeweils ausgestellt von einem anerkannten und unabhängigen Zertifizierungsinstitut - alphacaps vorzulegen.

 

4.1 Ressourcen-Schutz

Wir nutzen die natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft und deren Rohstoffe und daraus produzierten Materialien. Der ressourcenschonende Umgang sowie eine permanente Verbesserung der Prozesse in Hinblick auf die eingesetzten Ressourcen für unsere Produkte sind uns ein Anliegen. Wir bei alphacaps denken in Kreisläufen, sowohl in der Entwicklung der Produkte und in allen dazu notwendigen Prozessen. Um nachhaltig zu handeln, müssen wir uns bewusst machen, dass überall dort, wo wir etwas wegnehmen, eine Lücke entsteht, wenn es sich nicht auf natürliche Weise regeneriert. Daher versuchen wir, wo immer möglich, Kreisläufe zu schließen und dort wo es aktuell nicht möglich ist, neue Kreisläufe zu entwickeln.

 

4.2 Inhaltsstoffe / Materialien

Für die Produkte dürfen nur Rohstoffe eingesetzt werden, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und nach aktuellem wissenschaftlichem Stand als sicher beurteilt werden. Dabei beziehen wir uns immer auf den aktuellen wissenschaftlichen Stand bzw. die Empfehlungen der maßgeblichen nationalen und europäischen wissenschaftlichen Institutionen.

 

Rohstoffe und Materialien werden sorgfältig ausgewählt; dabei werden diese gesamthaft betrachtet. Negative Auswirkungen auf die Umwelt wie die Abholzung der Regenwälder zur Nutzflächen-Gewinnung, Übersäuerung von Böden und Gewässerbelastung beispielsweise durch große Monokulturen sind zu vermeiden.

 

Für einige Rohstoffe / Materialien gelten besondere Anforderungen im Hinblick auf Nachhaltigkeit:

 

  • Holzbasierte Inhaltsstoffe

Holzbasierte Materialien wie Papier, Karton oder Zellstoff, die in den Produkten für alphacaps eingesetzt werden, sollen bevorzugt über einen hohen Recycling-Anteil verfügen bzw. aus zertifizierter Frischfaser bestehen. Holz als Bestandteil eines Produktes für alphacaps muss immer, und Kautschuk sollte bevorzugt, aus zertifizierter Forstwirtschaft stammen.

Ziel bei Kautschuk ist ebenfalls, dass dieser immer aus zertifizierter Forstwirtschaft stammt.

 

4.4 Verpackungen

Die Verpackungen der Produkte für alphacaps müssen als oberste Funktion den Produktschutz gewähren bspw. vor Beschädigung, Verderb, Verkeimung oder Migration schützen. Sie müssen den Anforderungen an Transport, Lagerung, Handhabung beim Kunden sowie der Kommunikation entsprechen. Der verantwortungsvolle Umgang mit der Ressource steht auch hier im Fokus. Ziel ist es, Verpackungen wo möglich zu vermeiden, einzusparen oder Primär-Material durch Recycling-Material zu ersetzen. Wir betrachten dabei die Verpackung während ihres gesamten Lebenszyklus.

Zentraler Punkt für die Verpackungsentwicklung unserer Produkte ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft. Hierbei spielt die Recyclingfähigkeit unserer Verpackungen eine entscheidende Rolle. Ziel ist es, dass alle unsere Verpackungen recyclingfähig werden.

Bei der Bewertung richten wir uns nach den jeweils aktuell gültigen und anerkannten deutschen und europäischen Standards und Richtlinien.

Damit die Einsparung von Verpackungsmaterial bzw. die Umstellung auf nachhaltige und ressourceneffiziente Verpackungen gelingen kann, verpflichtet sich der/die Geschäftspartner/in weiterhin, bei der Verpackungsauslegung die gesetzlichen Normen und internationalen Standards zu beachten und die Verpackungen in Abstimmung mit alphacaps kontinuierlich zu verbessern. Dies gilt für die Transport-, Um- und Produktverpackung.

 

4.5 Biodiversität

Der Erhalt der biologischen Vielfalt gehört zu den großen Herausforderungen unserer Zeit, denn sie ist wesentlich für eine intakte Natur. Ein großer Hebel hierbei ist die Stärkung des ökologischen Landbaus.

Transparenz in den Lieferketten und die Rückverfolgbarkeit von Inhaltsstoffen sind ein Muss. Damit kann darauf hingewirkt werden, dass weniger Rohstoffe in großen Monokulturen und unter Einsatz von Pestiziden angebaut werden.

 

Unterstützen Sie uns mit Ihrem Unternehmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Denn auch kleine Maßnahmen haben einen Effekt, wie das Anlegen insektenfreundlicher Blühstreifen oder die Förderung regionaler Naturschutzprojekte.

 

4.6 Tierwohl

Die Einhaltung der Tierschutz-Standards bei der Tierhaltung ist uns wichtig. Soweit tierische Produkte oder tierische Vorprodukte in den Produkten enthalten sind, hat der/die Geschäftspartner/in sicherzustellen, dass diese aus artgerechter und nachhaltiger Tierhaltung stammen und die Anforderungen des Tierschutzes entsprechend den in der Europäischen Union herrschenden Vorgaben eingehalten werden. Keinesfalls dürfen für die Produkte Tierversuche durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden, es sei denn, diese sind gesetzlich zwingend vorgeschrieben.

 

4.7 Klimaschutz

Klimaschutz ist derzeit der zentrale Aspekt bei den Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft und für die Sicherung von Frieden. Aus diesem Grund hat sich die internationale Staatengemeinschaft im Jahr 2015 auf das Pariser Klimaschutz­ Abkommen verständigt. Wir bekennen uns zu dem internationalen Abkommen von Paris und leisten unseren Beitrag. Wir als Unternehmen wollen unseren Einsatz zur Klimastabilität erhöhen.

 

Wir erwarten von unseren Geschäftspartner/innen, dass sie einen aktiven Beitrag leisten, um die Erderwärmung zu begrenzen und damit zur Klimastabilität beitragen. Um die Produkte klimafreundlicher zu gestalten, sollen die Geschäftspartner/innen Beschaffungs-, Herstellungs- und Lieferprozesse im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf das Klima durchleuchten und daraus Maßnahmen zur Reduktion ableiten. Gesetzliche Anforderungen, die sich aus der Verabschiedung des Green Deals der EU ergeben werden, sind von allen Beteiligten einzuhalten. Zu den Klimaschutz-Maßnahmen behalten wir uns vor jährlich in den Austausch zu gehen.

 

5 Management

Die in diesem Nachhaltigkeitskodex definierten Standards sind vom Management eines/r jeden Geschäftspartners/in, gleich welche Stelle er/sie in der Produktions- und/oder Lieferkette einnimmt, anzuerkennen und in die Unternehmenspolitik zu integrieren.

 

6 Umsetzung der Anforderungen

Wir erwarten von unseren Geschäftspartner/innen in Bezug auf Lieferketten, dass sie Risiken innerhalb dieser identifizieren sowie angemessene Maßnahmen ergreifen. Im Falle eines Verdachts auf Verstöße sowie zur Absicherung von Lieferketten mit erhöhten Risiken wird der/die Geschäftspartner/in alphacaps zeitnah und ggfs. regelmäßig über die identifizierten Verstöße und Risiken sowie die ergriffenen Maßnahmen informieren.

 

Unabhängig davon ist der/die Geschäftspartner/in verpflichtet, alphacaps auf Anforderung seine/ihre Maßnahmen zur Erfüllung / Umsetzung dieses Nachhaltigkeitskodex schriftlich zur Verfügung zu stellen.

 

Der Nachhaltigkeitskodex wird in seiner jeweils gültigen aktuellen Fassung Bestandteil der Liefervereinbarung. AN ist Geschäftspartner/in im Sinne dieses Nachhaltigkeitskodex und verpflichtet sich zur Einhaltung der von einem/r Geschäftspartner/in zu erfüllenden Vorgaben des Nachhaltigkeitskodex. AN wird in diesem Sinne verantwortungsvoll handeln und sich an die aufgeführten Anforderungen halten. AN verpflichtet sich, in für diese verständlicherweise den Arbeitnehmern, Beauftragten und Subunternehmern über die gesamte Liefer- und Produktionskette hinweg den Inhalt dieses Nachhaltigkeitskodex zu kommunizieren und alle erforderlichen Vorkehrungen für die Umsetzung der Anforderungen zu treffen.

 

Dieser Nachhaltigkeitskodex gilt unbeschadet der sonstigen verbindlichen Verpflichtungen. Im Falle von unvereinbaren Widersprüchen sind Verpflichtungen aus der Liefervereinbarung gegenüber den Vorgaben dieses Nachhaltigkeitskodex vorrangig, sofern sich nicht aus zwingenden gesetzlichen Vorgaben etwas anderes ergibt.