Conditions

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der alphacaps GmbH zur Verwendung im unternehmerischen nationalen Verkehr  

Stand: Juli 2023

 

 

Präambel

alphacaps GmbH, Ostring 32832 Augustdorf, AG Lemgo, HRB 4975 (im Folgenden: alphacaps), produziert Kapseln, Tabletten, Pulver, Liquids, funktionelle Riegel und Nahrungsergänzungen sowie Futtermittel in unterschiedlichen Rezepturen und Formaten. Ferner stellt alphacaps Produkte nach den Eigenrezepturen ihrer Kunden sowie nach von alphacaps nach Kundenvorgaben entwickelten Rezepturen her (im Folgenden: die Ware).

 

  1. Geltungsbereich
  • Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten im unternehmerischen Geschäftsverkehr für Lieferungen und Leistungen durch alphacaps innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
  • Lieferungen und Leistungen durch alphacaps erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB. Anderslautende, entgegenstehende oder zusätzliche Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, gelten nur, soweit alphacaps ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat; insoweit ersetzt die Textform die Schriftform nicht.

 

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden
  • alphacaps steht nicht für die Förderung oder Erfüllung des von dem Kunden mit der Ware verfolgtem Zweck ein. Etwaige Beratungen durch alphacaps beruhen auf bisherigen Erfahrungswerte und stellen lediglich unverbindliche Hinweise dar; diese befreien den Kunden nicht von der Prüfung, ob die Ware für die von ihm verfolgten Zweck geeignet ist.
  • Der Kunde gibt alphacaps die kennzeichnungsrechtlichen Notwendigkeiten der Verpackung und Etikettierung der Ware vor sowie alle zur Durchführung des Produktionsauftrags relevanten Informationen. Die alleinige Verantwortung für die Kennzeichnung, Werbung und Aufmachung der Ware obliegt dem Kunden. Der Kunde gewährleistet gemäß dem für die vertragsgegenständliche Ware jeweils anwendbaren allgemeinen und spezifischen Lebensmittelinformationsrecht, Kennzeichnungsrecht und Werberecht das Vorhandensein, die Richtigkeit und die Gesetzmäßigkeit der Kennzeichnung, Werbung und Aufmachung der Vertragsprodukte. Hiervon abweichende Vereinbarungen, wie z.B. die Angabe von alphacaps als weiterer Hersteller auf der Etikette, bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall. Wird alphacaps aufgrund Verletzung von Kennzeichnungspflichten von Dritten in Anspruch genommen, ist der Kunde verpflichtet, alphacaps hiervon freizustellen, es sei denn, die Fehlerhaftigkeit wurde gemäß Ziffer 8 und Ziffer 9 dieser AGB durch alphacaps verursacht.
  • Die Anwendung, Verwendung und eine etwaige Weiterverarbeitung der Ware erfolgt außerhalb des Kontroll- und Verantwortungsbereichs von alphacaps. Der Kunde ist auf seine Kosten für sämtliche damit einhergehenden Prüfungen verantwortlich (wie etwa Verkehrsfähigkeitsprüfungen, Warenkennzeichnung, Behördenanzeigen).
  • Ist zur Herstellung der Ware eine Mitwirkung des Kunden erforderlich und kommt der Kunde dieser nicht nach, ist alphacaps zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag berechtigt, wenn alphacaps den Kunden erfolglos schriftlich unter Setzung einer dem Einzelfall entsprechend angemessenen Frist zur Mitwirkung auffordert. Das Recht von alphacaps, Schadensersatz zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.

 

  1. Angeboten und Vertragsabschluss
  • Angebote von alphacaps sind freibleibend und unverbindlich und stellen lediglich Aufforderungen an den Kunden zu Bestellungen dar, es sei denn, alphacaps bezeichnet sie als verbindlich.
  • alphacaps stellt die Ware gemäß den gesetzlichen Anforderungen nach in der Bundesrepublik Deutschland geltendem Recht her, insbesondere nach den Anforderungen des deutschen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) und den lebensmittelsrechtlichen Vorschriften der EU. Vermarktet der Kunde die Ware weiter ins Ausland, haftet alphacaps nicht für die Konformität der Ware mit den in dem Bestimmungsland geltenden Vorschriften. Auf etwaige über Satz 1 hinausgehende besondere Anforderungen an die herzustellende Ware hat der Kunde bei Abgabe seines Angebotes (Bestellung) ausdrücklich schriftlich hinzuweisen.
  • alphacaps ist berechtigt, die Produktspezifikation (insbesondere Zusammensetzung, Rohstoffe) zu ändern, wenn dies im Rahmen der gesetzlichen Notwendigkeit erforderlich ist oder wenn die Qualität der Ware und ihre Verwendbarkeit nach dem vertraglichen Zweck hierdurch nicht beeinträchtigt wird.
  • Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, behält sich alphacaps eine Annahmefrist von 10 Werktagen (montags bis freitags) ab Eingang der Kundenbestellung vor (§ 147 BGB).
  • Ein Vertrag zwischen alphacaps und dem Kunden kommt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung seitens alphacaps zustande.
  • Mündliche Nebenabreden oder Ergänzungen, die über die schriftliche Auftragsbestätigung von alphacaps hinausgehen oder von dieser abweichen, sind unbeachtlich, soweit diese seitens alphacaps durch eine hierzu nicht bevollmächtigte Person zugesichert werden. Bevollmächtigte Personen in diesem Sinne sind neben Geschäftsführern und Prokuristen ferner Generalbevollmächtigte.
  • Kommuniziert der Kunde an alphacaps nach Übersendung der Auftragsbestätigung Änderungen an den Produktanforderungen / -spezifikation für ein spezifisches Vertragsprodukt (sog. nachträgliche Änderungen), trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten, mindestens jedoch den Verwaltungsaufwand in Höhe von pauschal 250 EUR netto. Die Verwaltungsaufwandspauschale fällt für jede weitere nachträgliche Änderung jeweils an. Nachträgliche Änderungen können mit einer Verlängerung der ursprünglichen Lieferfrist einhergehen, welche dem Kunden in der Bestätigung der nachträglichen Änderung mitgeteilt wird. alphacaps behält sich vor, nachträgliche Änderungen abzulehnen.

 

  1. Preise, Zahlungsbedingungen
  • Es gelten die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preise. Für einen etwaigen Preisnachlass (Skonto) gelten die in der Auftragsbestätigung geltenden Zahlungsbedingungen. Der Kunde ist zu Teilleistungen nur bei Teillieferungen berechtigt.
  • Alle Preise verstehen sich einschließlich Verpackungskosten netto in Euro, zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Die Preise gelten auf Basis FCA (Incoterms 2020).
  • Sofern nicht abweichend vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug.
  • Kommt der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, werden bestehende Forderungen aus anderen Verträgen jeweils sofort fällig. Ferner ist alphacaps auch ohne Fristsetzung zur Herausgabe der Ware und/oder nach Fristsetzung zum Rücktritt
  • Der Kunde hat die Rechnung unverzüglich zu prüfen. Erhebt der Kunde innerhalb von 10 Werktagen ab Rechnungserhalt gegen die Rechnung keine Einwände, gilt die Rechnung als anerkannt.
  • alphacaps behält sich Preiserhöhungen nach Vertragsschluss vor, soweit sich erforderliche Kosten (insb. für Herstellung, Material und Personal) nachträglich erhöhen und alphacaps diese nicht zu vertreten hat. alphacaps wird den Kunden unverzüglich über die Preiserhöhung in Kenntnis setzen.
  • Ist die Ware mangelbehaftet, hat der Kunde bezüglich der Kaufpreiszahlung ein Zurückbehaltungsrecht insoweit, als dieses in einem angemessenen Verhältnis zum Mangel steht.
  • Eine Aufrechnung durch den Kunden auf den zu zahlenden Kaufpreis ist nur mit seitens alphacaps unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

  1. Lieferungen
  • Alphacaps ist zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, diese sind dem Kunde nicht zuzumuten.
  • Sofern und soweit dies handelsüblich und aus Produktionsgründen notwendig ist, ist alphacaps zu Mehr- bzw. Minderlieferungen bis zu 10 % der vereinbarten Liefermenge  Der Gesamtpreis ist bei Mehrlieferungen entsprechend zu erhöhen und bei Minderlieferungen entsprechend zu reduzieren, sodass der Einzelpreis pro Einheit unverändert bleibt.
  • Vollständige und rechtzeitige Selbstbelieferung der Rohstoffe bleibt vorbehalten. alphacaps ist zum (Teil-)Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit mangelnde Selbstbelieferung zum Lieferungsausfall bei dem Kunden führt und alphacaps diese nicht zu vertreten hat.
  • Wird der Kunde im Rahmen eines Sukzessivlieferungsvertrags beliefert, ist alphacaps zur Verweigerung der Belieferung berechtigt, wenn und solange die vereinbarte Kreditlinie durch die letzte Kundenbestellung erschöpft wird (§ 320 BGB).

 

  1. Lieferfristen, Lieferverzug, Verzugsfolgen
  • In der Auftragsbestätigung angegebene Lieferfristen sind vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Vereinbarungen unverbindlich (circa-Fristen). Verbindlich vereinbarte Lieferfristen werden in der Auftragsbestätigung gesondert als solche bezeichnet.
  • Wird ein verbindlicher Liefertermin vereinbart und befindet sich alphacaps mit der Lieferung schuldhaft in Verzug, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Eine angemessene Frist beträgt regelmäßig zwei Wochen. Liefert alphacaps auch nach Ablauf der Nachfrist nicht, ist der Kunde berechtigt, im Umfang der Nichtlieferung vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Kunden, neben dem Rücktritt Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.
  • Lieferfristen beginnen frühestens mit der Übersendung der Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor vollständiger Erfüllung der zur Vertragsausführung notwendigen Informationen und Mitwirkungspflichten des Kunden.
  • Bei Lieferverzögerung aufgrund von alphacaps nicht zu vertretender Ereignisse verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Zeit, während das Ereignis andauert, zuzüglich einer angemessenen Zeit für die Initialisierung des Produktionsprozesses (sog. Anlaufzeit). Dauert das Ereignis mehr als 6 Wochen ab vereinbartem Liefertermin an, ist jede Partei berechtigt, vom Kaufvertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche der Parteien sind ausgeschlossen. Ein Ereignis im Sinne des Satzes 1 liegt vor bei von alphacaps nicht zu vertretender Nichtbelieferung oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch unsere Rohstofflieferanten, höherer Gewalt, Rohstoffmangel, Verzögerungen oder Ausfällen aufgrund Streiks, Verzögerungen oder Ausfällen aufgrund Pandemie, Transportverzögerungen und Betriebsstörungen vor.
  • Kommt der Kunde mit der Annahme der Ware um mehr als zwei Wochen in Verzug, ist alphacaps berechtigt, für jeden Monat ein ortsübliches Lagergeld zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt unberührt.

 

  1. Versand, Gefahrübergang

Lieferungen erfolgen FCA Ostring 10, 32832 Augustdorf oder FCA Imkerweg 19c, 32832 Augustdorf, (INCOTERMS 2020). Der Lieferort wird für jeden Einzelfall durch den Kunden bei Bestellung benannt und per Auftragsbestätigung seitens alphacaps bestätigt. Vor endgültigem Versand (nach Fertigstellungsmeldung der Ware durch alphacaps) hat der Kunde die Möglichkeit, den Lieferort durch Mitteilung an alphacaps innerhalb von zwei Werktagen in Schrift- oder Textform zu ändern.

 

  1. Mängelgewährleistung, Haftung
  • Maßgeblich für den Umfang und Beschaffenheit der Ware sind die vom Kunden übermittelten Produktanforderungen / -spezifikation der Ware und die diesbezügliche Auftragsbestätigung durch alphacaps. Weitere ausdrückliche oder stillschweigende Garantien in Bezug auf die Produkte bestehen nicht, mit Ausnahme von gesonderten Vereinbarungen, soweit diese mit dem Kunden bestehen und durch bevollmächtigte Personen (Nr. 3.7.) schriftlich vereinbart wurden.
  • Mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarungen steht alphacaps nicht dafür ein, dass die Ware für den vom Kunden verfolgten Zweck geeignet ist. Für die gesetzlichen Anforderungen an das Inverkehrbringen der Ware, insbesondere die gesetzmäßige Etikettierung / Aufmachung / Werbung der Ware ist der Kunde ausschließlich verantwortlich.
  • Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen, soweit die Ware aufgrund unsachgemäßen Transports durch den Kunden oder unsachgemäßer Lagerung durch den Kunden oder aufgrund gewöhnlicher Alterungsprozesse einen Mangel Rügt der Kunde einen Mangel der Ware nicht unverzüglich ab Ablieferung, so wird vermutet, dass der Mangel erst nach Ablieferung entstanden ist; die Ware gilt sodann als genehmigt. Unverzüglich bedeutet spätestens einen Werktag ab dem Zeitpunkt der Ablieferung. Bei versteckten Mängeln ist statt der Ablieferung der Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels maßgeblich. Im Übrigen gilt § 377 HGB.
  • Die Geltendmachung von Mängelansprüchen steht dem Kunden nicht zu, soweit die Ware lediglich unerheblich von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht oder die Brauchbarkeit der Ware nur unerheblich beeinträchtigt
  • Erhebt der Kunde unberechtigt Mängelrügen, hat der Kunde alphacaps die zur Prüfung des mangels entstandenen Aufwendungen, einschließlich etwaiger Transport- und Verpackungskosten, zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

 

  1. Haftungsansprüche
  • alphacaps haftet dem Kunden gegenüber nur wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, mit dem alphacaps bei Vertragsabschluss typischerweise rechnen musste. Regelmäßig ist dabei auf den zu liefernden mangelhaften Warenwert abzustellen. alphacaps haftet nicht für Folgeschäden, reine Vermögensschäden oder für entgangenen Gewinn des Kunden.
  • Die Haftungsbeschränkung nach vorstehendem Absatz 1 gilt nicht (a) für vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen der alphacaps oder ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, (b) für schuldhaft verursachte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (c) für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, (d) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels der Ware, oder (e) bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware.

 

  1. Verjährung
  • Rechte des Kunden wegen Mängeln der Ware verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährungsfrist nach Satz 1 gilt nicht (a) für die Verjährung des Rückgriffsanspruchs des Kunden in dem Fall, dass der Letztkäufer ein Verbraucher (§ 13 BGB) ist; (b) bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels oder einer Garantieübernahme durch alphacaps für die Beschaffenheit der Ware, (c) für Schadensersatzansprüche wegen grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, wegen schuldhafter – nicht in der Lieferung einer mangelhaften Ware bestehenden – Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und wegen Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
  • Die vorstehenden Regelungen in Absatz 1 gelten entsprechend für Schadensersatzansprüche und für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die jeweils nicht mit einem Mangel der gelieferten Ware im Zusammenhang stehen.
  • Die Verjährungsfrist beginnt in Fällen des Absatzes 1 mit Ablieferung der Ware, in Fällen des Absatzes 2 ab Kenntnis bzw. Kennenmüssen des Kunden über die anspruchsbegründenden Umständen.

 

  1. Rücktrittsrecht des Kunden
  • Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn alphacaps die Pflichtverletzung zu vertreten hat; das Rücktrittsrecht wegen höherer Gewalt nach Ziff. 6 Abs. 4 bleibt unberührt. Erklärt der Kunde, dass alphacaps eine vertragliche Pflicht verletzt hat, hat er innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch alphacaps zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder an Vertragserfüllung festhält.
  • Die gesetzlichen Bestimmungen über das Rücktrittsrecht des Kunden bei Bestehen von Mängel der Lieferung bleiben unberührt.

 

  1. Eigentumsvorbehalt
  • Die von alphacaps gelieferte Ware bleibt in ihrem Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Kunden zustehenden Ansprüche aus der Geschäftsverbindung.
  • Der Kunde ist berechtigt, die Ware zu verarbeiten oder umzubilden. Die Verarbeitung erfolgt für alphacaps. Ist der Wert der von alphacaps gelieferten Ware geringer als der Wert der im Eigentum des Kunden stehenden Ware und/oder geringer als der Wert der Verarbeitung, so erwirbt alphacaps Eigentum an der neu hergestellten Ware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) der von ihr gelieferten Ware zum Wert der anderen durch den Kunden verarbeiteten Ware.
  • alphacaps erwirbt (Mit-)Eigentum im Falle der untrennbaren Vermischung oder Verbindung der gelieferten Ware mit nicht in ihrem Eigentum stehenden Ware nach Maßgabe des vorigen Absatzes 2 entsprechend.
  • Der Kunde tritt seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung der gelieferten Ware bzw. durch die Verarbeitung neu entstandenen Ware gegen seinen Kunden an alphacaps sicherungshalber ab, einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt bis zu dem Betrag, welcher dem von alphacaps an den Kunden gestellten Rechnungsbetrag entspricht.
  • Vorbehaltlich eines Widerrufs ist der Kunde zur Einziehung der an alphacaps abgetretenen Forderung befugt. Der Kunde leitet Zahlungen, die auf die abgetretene Forderung geleistet ist, unverzüglich bis zur Höhe der gesicherten Forderung an alphacaps weiter.
  • alphacaps kann die Einziehungsermächtigung bei Vorliegen eines berechtigten Interesses widerrufen und von dem Kunden die Offenlegung der Sicherungsabtretung gegenüber seinem Abnehmer verlangen. Erklärt alphacaps den Widerruf, hat der Kunde an alphacaps die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegenüber dem Abnehmer des Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen herauszugeben. Ein zum Widerruf berechtigendes Interesse liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug, Einstellung von Zahlungen, Insolvenzreife oder drohender Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Kunden.
  • Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware nicht berechtigt. Wird die von alphacaps gelieferte Ware Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt, hat der Kunden alphacaps unverzüglich zu unterrichten.

 

  1. Beistellungen
  • Stellt der Kunde alphacaps für die Herstellung der Ware Material (Rohstoffe, Verpackungen) bei (Beistellungen), lagern diese bei alphacaps auf Gefahr des Kunden. Die Lagerung stellt eine vertragliche Nebenpflicht alphacaps haftet für Beschädigungen oder Unbrauchbarkeit der Beistellungen nur bei schuldhafter Sorgfaltspflichtverletzung.
  • Beistellungen sind von dem Kunden auf seine Kosten gegen übliche Risiken zu versichern.
  • Der Kunde versichert, dass die Beistellungen frei von Rechten Dritter sind und der Kunde die alleinige Verfügungsbefugnis hat. Ferner versichert der Kunde, dass Beistellungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften (insb. Lebensmittelsicherheit) hergestellt sind.
  • Beistellungen sind auf Kosten und Gefahr des Kunden nach Wahl von alphacaps DDP Ostring 10, 32832 Augustdorf, oder DDP Imkerweg 19c, 32832 Augustdorf Incoterms 2020 zu liefern.
  • Nach Erfüllung des Auftrags hat der Kunde überschüssige Beistellungen unverzüglich auf seine Kosten und Gefahr zurückzunehmen. Kommt der Kunde dem nicht nach, ist alphacaps nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, dem Kunden ein ortsübliches Lagergeld in Rechnung zu stellen.

 

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
  • Erfüllungsort ist am Sitz von alphacaps.
  • Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, gilt: Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen von alphacaps, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen, sind die Gerichte am Sitz von alphacaps ausschließlich zuständig. Alphacaps ist jedoch auch berechtigt, Klage an dem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
  • Es gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationales Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

  1. Datenschutz
  • alphacaps erhebt und speichert Daten des Kunden, die zur Bearbeitung von Bestellungen und zur Vertragserfüllung notwendig sind. Die Daten unterliegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

 

  1. Schlussbestimmungen
  • Individuell getroffene Abreden bedürfen, lediglich zu Beweisgründen, der unverzüglichen schriftlichen Niederlegung.
  • Zur Einhaltung der Schriftform genügt auch die Textform im Sinne des § 126b BGB. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
  • Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen teilweise oder gänzlich unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksamen Bestimmungen hiervon unberührt.  

 

 

 

 

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Allgemeine Einkaufsbedingungen der alphacaps GmbH zur Verwendung im unternehmerischen nationalen Verkehr                         Stand: Juli 2021

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  1. Geltungsbereich
  • Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen der alphacaps GmbH (im Folgenden: alphacaps) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bei Lieferanten oder Dienstleistern (im Folgenden: Auftragnehmer), die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.
  • Lieferungen und Leistungen durch alphacaps erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB. Anderslautende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Auftragnehmers gelten nur, soweit alphacaps ihnen ausdrücklich bei Vertragsschluss schriftlich zugestimmt hat; insoweit ersetzt die Textform die Schriftform nicht.

 

  1. Angebot, Vertragsschluss
  • Nur schriftlich erteilte Bestellungen der alphacaps sind verbindlich.
  • Der Auftragnehmer hat Bestellungen unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang schriftlich zu bestätigen oder abzulehnen. Lehnt der Auftragnehmer ab, ist er berechtigt, alphacaps ein Gegenangebot zu unterbreiten. alphacaps behält sich vor, stillschweigende Lieferungen des Auftragnehmers auf Kosten des Auftragnehmers zurückzuweisen, soweit sie von der Angebotsanfrage der alphacaps abweichen oder alphacaps die Annahme der Abweichung nicht schriftlich bestätigt hat.
  • Kostenvoranschläge werden nur nach vorheriger besonderer schriftlicher Vereinbarung vergütet.
  • Bestellungen und Vertragsabschlüsse sowie deren Änderung oder Ergänzung, haben schriftlich zu erfolgen. Individuell getroffene Abreden bedürfen, lediglich zu Beweisgründen, der unverzüglichen schriftlichen Niederlegung.

 

  1. Preise, Zahlungsbedingungen
  • Die in der Bestellung genannten Preise sind Festpreise. Die jeweils gültige Umsatzsteuer wird separat in der Rechnung ausgewiesen.
  • Preise schließen die Lieferung DDP geliefert Ostring 10, 32832 Augustdorf (Incoterms 2020) ein.
  • Rechnungen können nur bearbeitet werden, wenn sie ordnungsgemäß und prüffähig sind.

 

  1. Gefahrübergang, Prüfungspflichten
  • Lieferungen an alphacaps erfolgen DDP geliefert Ostring 10, 32832 Augustdorf (Incoterms 2020).
  • alphacaps prüft die Ware iSd 377 HGB auf bestellte Mengen und Typ, äußerlich erkennbare Mängel und erkennbare Transportschäden innerhalb von 5 Werktagen ab Anlieferung. Weitergehende Untersuchungspflichten obliegen alphacaps nicht.
  • Entdeckt alphacaps später ein Mangel, zeigt sie diesen innerhalb von 7 Werktagen nach Entdeckung an.
  • Der Auftragnehmer trägt sämtliche Kosten einer über das übliche Maß erforderlichen weitergehenden Prüfung eines Mangels der Ware. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

 

  1. Lieferungen, Vertragsstrafe
  • Die vereinbarten Liefertermine sind bindend.
  • Teillieferungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der alphacaps gestattet. Produkte mit Mindesthaltbarkeit sind nur mit maximaler Resthaltbarkeit anzuliefern.
  • Gerät der Auftragnehmer durch Überschreitung des vertraglich vereinbarten Liefertermins schuldhaft in Verzug, so ist alphacaps berechtigt, für jeden angefangenen Werktag der Terminüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5% pauschaliert, höchstens jedoch 5% des Bestellwerts, zu verlangen. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren oder gar nicht entstandenen Schadens vorbehalten. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt alphacaps vorbehalten.
  • Bei Lieferverzögerung aufgrund höherer Gewalt, Rohstoffmangel, Streiks sowie wegen weiterer von den Vertragsparteien nicht zu vertretender Ereignisse, verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist für den Auftragnehmer bzw. die Annahmefrist für alphacaps um die Zeit, während das Ereignis andauert. Dauert das Ereignis mehr als 3 Wochen ab vereinbartem Liefertermin an, ist jede Partei berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
  1. Qualitätssicherung |   Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine wirksame Qualitätssicherung, entsprechend der jeweiligen Spezifikation durchzuführen und aufrechtzuerhalten. Auf Verlangen der alphacaps weist der Auftragnehmer die Einhaltung der entsprechenden Qualitätssicherungsmaßnahmen nach.

 

  1. Eigentum, Beistellung
  • Das Eigentum an der Ware geht mit der Übergabe auf alphacaps unmittelbar über.
  • Von alphacaps etwaig beigestellte Stoffe, Teile und Spezialverpackungen (Beistellungen) verbleiben in ihrem Eigentum. Die Verarbeitung der Beistellungen wird für alphacaps vorgenommen. Werden die Beistellungen mit anderen Stoffen untrennbar vermischt, so wird alphacaps Miteigentümerin im Verhältnis des Wertes der vermischten Beistellung zum Wert des Gesamterzeugnisses an den hieraus neu hergestellten Erzeugnissen.

 

  1. Haftung des Auftragnehmers
  • Ist der Auftragnehmer für einen durch ein von alphacaps weiterveräußertes Produkt verursachten Schaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, alphacaps von Schadensersatzansprüchen ihrer Vertragspartner und etwaiger Dritter auf erstes Anfordern freizustellen.
  • Ist der Auftragnehmer nicht lediglich Zwischenhändler, so haftet er alphacaps gegenüber nach Absatz 1 auch ohne Verschulden für Mängel seiner Ware.
  • Die weitergehende gesetzliche Haftung des Auftragnehmers bleibt im Übrigen unberührt.
  • Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Abweichend von Satz 1 beträgt die Verjährung für Ansprüche wegen Mängel der Ware drei Jahre ab Lieferung.

 

  1. Geheimhaltung, Schutzrechte Dritter
  • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Informationen, die ihm durch die Geschäftsbeziehung mit alphacaps bekannt werden (Geschäftsgeheimnis), Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen nur für die vertraglich erforderliche Zwecke zu verwenden. Die Geheimhaltungspflicht besteht fort auch nach Vertragserfüllung oder -abwicklung. alphacaps ist zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung der dem Auftragnehmer obliegenden Geheimhaltungspflicht berechtigt. Hat der Auftragnehmer geschäftsgeheimnisrelevante Unterlagen von alphacaps erlangt, hat er diese – vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen – nach Vertragserfüllung an alphacaps herauszugeben bzw. unwiderruflich zu löschen und alphacaps die Löschung anzuzeigen.
  • Der Auftragnehmer gewährleistet, dass er mit Lieferungen an alphacaps keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere Patent-, Urheber-, Persönlichkeits- und Markenrechte.
  • Wird alphacaps von einem Dritten wegen der Verletzung von Schutzrechten oder wegen sonstiger Rechtsmängel im Zusammenhang mit der Lieferung in Anspruch genommen, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, alphacaps auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen, sofern der Auftragnehmer die zur Inanspruchnahme führende Verletzung zu vertreten hat. Die Freistellungspflicht umfasst auch sämtliche Aufwendungen, die alphacaps aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch den Dritten entstehen.

 

  1. Abtretung

Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis darf der Auftragnehmer nur mit schriftlicher vorheriger Zustimmung der alphacaps abtreten. Einen Anspruch auf Erteilung der Zustimmung durch alphacaps hat der Auftragnehmer nicht, es sei denn, dass berechtigte Interessen des Auftragnehmers überwiegen.

 

  1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges
  • Für Streitigkeiten zwischen alphacaps und dem Auftragnehmer einschließlich Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen, gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationales Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der alphacaps.
  • Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen (teilweise) unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksamen Bestimmungen hiervon unberührt.
  • Zur Einhaltung der Schriftform genügt die Textform im Sinne des § 126b BGB. Dies gilt nicht, soweit in diesen Bedingungen oder gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Bewerberinformationen zur Datenverarbeitung im Bewerbungsprozess

 

Datenschutz und der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig. Wir halten die datenschutzrechtlichen Vorschriften ein und informieren Sie nachfolgend über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bewerbungsprozess bei uns.

 

     I.        Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten im Bewerbungsprozess ist die

alphacaps GmbH Ostring 10, 32832 Augustdorf

Telefon +49 (5237) 8989011, E-Mail: info@alphacaps.de

 

    II.        Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Alfred Leingang

Sunderweg 8

33649 Bielefeld

dsb@alphacaps.de

 

   III.        Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Personenbezogene Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitimierte Zwecke erhoben werden. Zweck der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten ist Ihr Bewerbungsverfahren. Ihre Bewerberdaten werden wir daher nur zum Zweck der Abwicklung Ihres Bewerbungsverfahrens verwenden. Die Rechtsgrundlage dieser Datenverarbeitung ergibt sich aus § 26 sowie Art. 88 DSGVO.

 

  IV.        Dauer der Speicherung

Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten mit Erhalt Ihrer Bewerbung. Sofern wir Ihre Bewerbung annehmen, speichern wir Ihre Bewerberdaten längstens bis zu drei Jahre nach der etwaigen Beendigung des entsprechenden Arbeitsverhältnisses. Sofern wir Ihre Bewerbung ablehnen, speichern wir Ihre Bewerberdaten längstens sechs Monate nach der Ablehnung Ihrer Bewerbung, es sei denn Sie erteilen uns Ihre Einwilligung zu einer längeren Speicherung, bei z.B. Initiativbewerbungen.

 

    V.        Ihre Rechte als Betroffener

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Ferner können Sie die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen und Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einlegen.

 

  VI.        Widerruf der Einwilligung

Sofern die Erhebung oder Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf einer Einwilligung beruht, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt. Den Widerruf können Sie postalisch an die Firmenadresse (oben genannt) oder per Mail an jobs@alphacaps.de senden.

 

VII.        Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Ihnen steht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

 

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf

Tel.: 0211/38424-0

Fax: 0211/38424-10

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

 

VIII.        Grundlage für die Bereitstellung Ihrer Daten

Die Bereitstellung Ihrer Daten ist für einen möglichen Vertragsabschluss mit uns erforderlich. Sie sind nicht gesetzlich oder vertraglich dazu verpflichtet, uns Ihre Daten zu übermitteln. Da wir bei unserem Bewerbungsverfahren jedoch Angaben zu Ihrer Person benötigen, ist die mögliche Folge einer Nichtbereitstellung, dass wir Sie als Bewerber bei uns nicht hinreichend berücksichtigen können.

 

  IX.        Empfänger oder Kategorie von Empfängern, Dritte

Im Rahmen der Verarbeitung werden Ihre personenbezogenen Daten nicht an andere Empfänger außer uns übermittelt. Daten von Dritten werden nicht erhoben.

Informationen zur Videoüberwachung auf dem Gelände der alphacaps GmbH

 

Verantwortlicher nach Art 13. Abs. 1 DS-GVO

alphacaps GmbH

Ostring 10

32832 Augustdorf

Kontakt:           Friedrich Wagle

Telefon: +49 (5237) 8989011

 

Kontaktdaten des Betrieblichen Datenschutzbeauftragten:

Alfred Leingang

Sunderweg 8

33649 Bielefeld

Kontakt:           Telefon: +49 (0) 521 95036013
E-Mail: dsb@alphacaps.de

 

Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage:

 

- Aufzeichnung von unberechtigtem Betreten des überwachten Geländes und der Gebäude

- Aufzeichnung von Diebstahl von Anlagegegenständen

- Aufzeichnung von Sachbeschädigungen

- Wahrnehmung des Hausrechts

 

Dauer der Speicherung: 10 Tage / verschlüsselt

 

Hinweise auf die Rechte der Betroffenen

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen. Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung). Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen. Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO). Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen. In NRW ist die zuständige

 

Aufsichtsbehörde:         Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW

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